A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n der POSIMIS Internet GmbHA l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n der POSIMIS Internet GmbH. 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der POSIMIS Internet GmbH. (in der Folge kurz: POSIMIS) gelten für sämtliche von POSIMIS erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen, die POSIMIS gegenüber dem Auftraggeber (in der Folge kurz: AG) erbringt. Die Geschäftsbedingungen von POSIMIS können unter der Internet-Adresse www.posimis.com abgerufen werden und werden auf Wunsch des AG diesem auch per Post oder im Faxwege übermittelt. Der AG anerkennt die Geltung der Geschäftsbedingungen von POSIMIS in der jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn in diesem Fall nicht mehr gesondert auf diese verwiesen wird. Anders lautende Bedingungen des AG verpflichten POSIMIS nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mündliche Vereinbarungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung von POSIMIS Gültigkeit. 2. Vertragsabschluss Angebote von POSIMIS sind – sofern im Angebot nicht anders ausgeführt wird - unverbindlich. POSIMIS wird dem AG eine schriftliche Auftragsvereinbarung übermitteln. Der Vertrag kommt erst mit Einlangen der vom AG firmenmäßig gegenzuzeichnenden Auftragsvereinbarung bei POSIMIS zu Stande.
Auf der Internet-Website von POSIMIS, in Katalogen oder Prospekten von POSIMIS enthaltenen Angaben kommt nur dann Verbindlichkeit zu, wenn diese in der Auftragsvereinbarung für rechtsverbindlich erklärt werden. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 3. Preise und Bezahlung Es gelten die in der Auftragsvereinbarung enthaltenen Preise. Sofern dort nichts anderes angeführt ist, handelt es sich dabei um Nettopreise (ohne Umsatzsteuer). POSIMIS ist (aus sachlich gerechtfertigten Gründen) berechtigt, jene Preise allenfalls geänderten Bedingungen anzupassen. Dies insbesondere bei Erhöhung von Energie- oder Materialkosten oder bei Änderung der Internet-Betriebskosten.
Zahlungen des AG sind nach Maßgabe der Angaben in der Auftragsvereinbarung fällig und bar an die Kassa von POSIMIS oder auf das von POSIMIS benannte Konto zu leisten. Die Zahlung gilt erst mit Gutbuchung auf dem von POSIMIS angegebenen Konto und mit dem dort angegebenen Wert als erfolgt. Beinhaltet die Auftragsvereinbarung keine Zahlungsziele, so sind die von POSIMIS gelegten Rechnungen binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vom AG nicht innerhalb von 3 Wochen beanstandete Rechnungen gelten als von diesem anerkannt.
Im Falle des Zahlungsverzuges durch den AG ist POSIMIS berechtigt, 15 % Zinsen zu verrechnen und von ihr allenfalls noch zu erbringende weitere Leistungen auszusetzen (zurückzubehalten). POSIMIS ist außerdem berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der weiteren (bei Nichtbezahlung einer Anzahlung: von der gänzlichen) Vertragserfüllung zurückzutreten. Außerdem ist POSIMIS berechtigt, sämtliche sich aus dem Zahlungsverzug ergebenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die Kosten der Einschaltung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwaltes und dergleichen, zu verlangen. POSIMIS ist im Falle des Zahlungsverzugs außerdem berechtigt, Leistungen aus anderen Verträgen mit dem AG zurückzubehalten.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist, ausgenommen bei von POSIMIS ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen des AG, ausgeschlossen.
Die Zahlung der fixen und laufenden Entgelte für die Lagerung, Bereitstellung und den Betrieb der WEB-Applikationen sowie der anderen POSIMIS- Services (Punkt 11) erfolgen halbjährlich oder jährlich im Voraus per Erlagschein. Bei Vorauszahlung per Erlagschein erfolgt die Rechnungslegung immer für einen bestimmten Zeitraum, d.h. von Vertragsbeginn an bis zum nächsten halbjährlichen Stichtag (30. Juni oder 31. Dezember). Unbeschadet des Preisanpassungsrechts gemäß Abs. 1 können jederzeit Preisänderungen bzw. Preisanpassungen durch POSIMIS erfolgen, die jedoch dem Auftraggeber so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass er fristgerecht von seinem Kündigungsrecht (Punkt 11) Gebrauch machen kann. 4. Vertragsdauer, Lieferungen und Leistungen, Abnahme Die Vertragsdauer, Leistungs- und / oder Lieferungstermine (bzw. –fristen) richten sich nach der Auftragsvereinbarung. Das Recht des AG, vom Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen, wenn POSIMIS Lieferungen / Leistungen deshalb noch nicht erbracht hat, weil gerechtfertigterweise vom Zurückbehaltungsrecht gemäß Punkt 3. Gebrauch gemacht wird oder wenn der AG seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 8. nicht nachkommt. In diesem Falle verlängern sich – unbeschadet des Rücktrittsrechts von POSIMIS – die Termine / Fristen entsprechend.
POSIMIS wird die Fertigstellung eines Projekts dem AG bekannt geben. Grundsätzlich erfolgt bei jedem ausgearbeiteten Projekt (z.B. Gestaltung von WEB-Seiten, Erzeugung von Programmen) eine schriftlich dokumentierte Abnahme durch den Auftraggeber. Kommt eine gemeinsame Abnahme trotz diesbezüglicher Bereitschaft von POSIMIS innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe nicht zustande, so gilt das Projekt mit Ablauf jener Frist als übergeben bzw. abgenommen. Mit der gemeinsamen Abnahme erteilt der AG seine Zustimmung zur Online-Schaltung, welche mangels gemeinsamer Abnahme erst nach Vorliegen einer schriftlichen diesbezüglichen Aufforderung durch den AG erfolgt. Jedenfalls gelten von POSIMIS ausgearbeitete Projekte mit der (dem AG bekannt gegebenen) Online-Schaltung als abgenommen / übergeben. 5. Eigentumsvorbehalt Sämtliche an den AG übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von POSIMIS. Bei Software gilt darüber hinaus Pkt. 9. 6. Gewährleistung, Schadenersatz POSIMIS haftet für allfällige Schäden des AG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. POSIMIS haftet in keinem Falle bei vertrags- oder rechtswidriger Verwendung der gelieferten Ware, ebenso nicht bei missbräuchlichen oder rechtswidrigen Zu- oder Eingriffen Dritter.
Der AG hat allfällige Mängel binnen 2 Wochen nach erfolgter Lieferung / Leistung durch POSIMIS schriftlich und detailliert zu rügen. Unterbleibt eine solche schriftliche Mängelrüge, so sind sämtliche Ansprüche des AG ausgeschlossen. POSIMIS ist berechtigt, sich von allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Lieferung gegen eine mangelfreie austauscht bzw. Verbesserung bewirkt. POSIMIS bietet keine Gewähr dafür, dass die Lieferung / Leistung dem Geschmack des AG entspricht. Aus Gründen der Gestaltung, des Gefallens und/oder Geschmacks bestehen daher keine wie immer gearteten Ansprüche (insbesondere nicht: Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung udgl.) seitens des AG.
POSIMIS trifft keine wie immer geartete Haftung für Unterbrechungen der Internet-Dienstleistungen, welche nicht im Einflussbereich von POSIMIS liegen.
POSIMIS übernimmt keine Gewähr, dass alle POSIMIS-Services ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Weiters kann auch keine Gewähr übernommen werden, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. POSIMIS haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem AG im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. Außerdem behält sich POSIMIS Standzeiten für die Systemwartung und Administration des POSIMIS-Servers vor, die keiner expliziten Verständigung bedürfen. Sollten jedoch die POSIMIS-Services über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Entgelte für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem jeweiligen Einwählpunkt (POP) des Kunden auftreten und Störungen der Netzwerkdienste des jeweiligen Service-Providers. Außerdem übernimmt POSIMIS keine Gewähr für Störungen und Ausfälle seitens aller Unternehmen und Institutionen, die einen weltweiten Netzwerkbetrieb ermöglichen und deren Netzwerk-Infrastruktur Sie benutzen, um eine Verbindung zum POSIMIS-Server herzustellen, denn eine Verbindung mit dem POSIMIS-Server ist für eine einwandfreie Netzwerkkommunikation Voraussetzung. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienstleistungen die betreffenden RFC-Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für die von ihm verursachten Schäden haftet der Auftraggeber. POSIMIS trifft keine Haftung, wenn der Zugang zu (oder der fehlerfreie Betrieb der) WEB-Seiten des AG aufgrund von Firewall-Schaltungen bzw. –Einstellungen des AG oder sonstiger Dritter nicht möglich ist. 7. Datensicherheit, Datenschutz POSIMIS ist zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung auf die Zurverfügungstellung von Daten des AG angewiesen. POSIMIS ist berechtigt, den Namen (die Firma) des AG in der Referenzliste auf der Homepage von POSIMIS anzugeben, ohne dass hieraus seitens des AG irgendwelche Ansprüche (aus welchem Rechtsgrund auch immer) geltend gemacht werden können. Diese Berechtigung gilt bis zum jederzeit vom AG erklärbaren schriftlichen Widerspruch.
POSIMIS ist berechtigt, sämtliche vom AG zur Verfügung gestellte Daten (auch automationsunterstützt) zu verwenden, ermitteln, überlassen, übermitteln, zu bearbeiten und verarbeiten sowie – sofern dies aufgrund des Vertrages erforderlich ist - an Dritte weiterzugeben und die Daten bekannt zu machen (zur Beauftragung Dritter: Punkt 15). Der AG erteilt seine ausdrückliche (widerrufliche) Zustimmung zur oben beschriebenen Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten (oder von POSIMIS für ihn ermittelten) Daten.
POSIMIS verpflichtet sich in angemessener Weise, jene Daten zu schützen. POSIMIS haftet in diesem Zusammenhang lediglich bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit; keinesfalls haftet POSIMIS bei rechtswidriger Datenbeschaffung durch Dritte.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die POSIMIS zur Verfügung gestellten Daten von POSIMIS noch drei weitere Monate aufbewahrt werden. Der AG kann bis dahin die Daten von POSIMIS anfordern und wird diese von POSIMIS gegen Ersatz der hiermit verbundenen Aufwendungen zur Verfügung gestellt erhalten. Nach Ablauf jenes Zeitraumes wird POSIMIS jene Daten löschen. 8. Mitwirkungspflicht des AG Der AG verpflichtet sich, sämtliche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und keine wie immer gearteten, insbesondere strafrechtlich verbotenen oder zivilrechtlich unzulässigen, Inhalte zu verbreiten, mitzuteilen, bekannt zu machen oder in sonstiger wie immer gearteter Form aufzunehmen und es verpflichtet sich der AG, POSIMIS diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten. Der AG haftet POSIMIS gegenüber sohin für jedwede Inanspruchnahme aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des AG.
Stellt der AG im Rahmen des POSIMIS übernommenen Vertragsverhältnisses Material welcher Art auch immer (insbesondere auch Software, Pläne, Entwürfe udgl.) zur Verfügung, so ist POSIMIS nicht zu Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung jener Materialien verpflichtet. Insbesondere ist POSIMIS diesbezüglich hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter (insbesondere solcher aus dem Rechtsgrund des Urheberrechts bzw. sämtlicher sonstiger gewerblicher Schutzrechte) schad- und klaglos zu halten.
Der AG räumt POSIMIS das uneingeschränkte Werknutzungsrecht an den vom AG im Zuge des Projektes zur Verfügung gestellten Materialien ein.
Im Falle des Verstoßes des AG gegen diesem obliegende gesetzliche oder vertragliche Pflichten ist POSIMIS berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und sämtliche weiteren Dienste für den AG einzustellen sowie den Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern.
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass die Erfüllung des Vertrages durch POSIMIS seiner Mitwirkung bedürfen kann. Dies betrifft insbesondere die Zurverfügungstellung der erforderlichen (Test-)Daten und sonstigen Texte, Bilder, Informationen, Zeichen und Muster sowie die Mitwirkung an Probebetrieben. Kommt der AG einer diesbezüglichen Aufforderung zur Mitwirkung durch POSIMIS nicht nach, so ist POSIMIS berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die bisher erbrachten Leistungen sind in Rechnung zu stellen und sofort zur Zahlung fällig. Der AG erwirbt keinerlei Nutzungsrecht an den bisher erbrachten Leistungen. 9. Software Der Kunde erwirbt lediglich jene Rechte an den Software-Produkten, welche in der Auftragsvereinbarung ausdrücklich angeführt sind. In Ermangelung solcher Angaben erwirbt der AG ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken und für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen zu verwenden. Der AG nimmt das ausschließliche Urheberrecht von POSIMIS zur Kenntnis.
Der AG erklärt sich mit allen für die erworbenen Softwarerechte geltenden vertraglichen Richtlinien einverstanden. Dies sind insbesondere Softwarelizenzverträge und Softwarenutzungsabkommen. Bei individuell von POSIMIS erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei POSIMIS, der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Aushändigung des Source-Codes.
Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu
beachten. Für Software, die als „Public Domain“, als „Shareware“ oder als „Beta Release“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.
POSIMIS wird beauftragte Software in einer dem Stand der Technik entsprechenden Form herstellen. Im übrigen nimmt der AG zur Kenntnis, dass es bei Software nicht möglich ist, jedwede Fehler auszuschließen bzw. eine völlig fehlerfrei arbeitende Software herzustellen. POSIMIS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des AG genügt, in der vom AG getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammen arbeitet und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software-Fehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Im Falle der unzulässigen Software-Bearbeitung durch den AG oder durch Dritte entfällt jedwede Haftung von POSIMIS. 10. Domainregistrierung Der AG nimmt zur Kenntnis, dass POSIMIS Domainregistrierungen lediglich im Namen des AG und zu den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle vornimmt. Der AG erklärt, jene Bedingungen der Registrierungsstelle zu akzeptieren und einzuhalten. Hinsichtlich sämtlicher damit verbundener Kosten ist POSIMIS nicht vorausleistungspflichtig und auch berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verrechnen.
Der AG verpflichtet sich, POSIMIS hinsichtlich aller sich im Zusammenhang mit der Domainregistrierung ergebender Forderungen (insbesondere allfälliger Forderungen Dritter) schad- und klaglos zu halten. Der AG sichert POSIMIS die rechtliche Zulässigkeit des Domain-Namens zu und nimmt zur Kenntnis, dass POSIMIS diesbezüglich keine wie immer geartete Überpüfungsverpflichtung trifft. 11. POSIMIS-Services Der Vertrag für POSIMIS-Services (das sind: Lagerung, Bereitstellung und Wartung der WEB-Seiten, Nutzung der Internet-Dienste, die via POSIMIS-Server zugänglich sind) beginnt am Tage der Abnahme (Punkt 4.). Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit errichtet und kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von jedem der beiden Vertragsteile schriftlich gekündigt werden. Bei einer eventuellen Unterbrechung dieses Vertrages für länger als 3 Monate weist POSIMIS darauf hin, dass die Einrichtungsgebühr aus technischen Gründen erneut verrechnet werden muss. 12. Storno und vorzeitige Auflösung Ein Storno eines Auftrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte POSIMIS einem Storno zustimmen, so wird bereits jetzt ein Anspruch von 30 % des Fakturawertes hinsichtlich der Erstellung und Restlaufzeit als Ersatzanspruch vereinbart, welcher Betrag sofort fällig wird.
POSIMIS ist jedoch auf jeden Fall berechtigt, Dienstleistungsverträge aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen, abgesehen vom Vorliegen gesetzlicher oder solcher Auflösungsgründe, die in diesen allgemeinen Bedingungen noch angeführt sind, insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist, der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Bedingungen verstößt, über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, mehrere Exekutionen gegen den Kunden anhängig sind oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, der Kunde sein Unternehmen auflöst, veräußert, verpachtet oder in Liquidation tritt oder stirbt oder sonst handlungsunfähig wird, der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Aussagen
gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis POSIMIS vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte, oder die Erbringung der vertraglichen Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Macht von POSIMIS liegen, unmöglich bzw. unzumutbar wird. 13. Suchmaschinen Bei manuellen Eintragungen in Suchmaschinen wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und bei Bedarf die Eintragung nochmals gemacht. Die Umsetzung wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten und in Abhängigkeit von der jeweiligen Suchmaschine durchgeführt. POSIMIS weist darauf hin, dass der Betreiber der Suchmaschine für den Inhalt verantwortlich ist und POSIMIS nur die Eintragung nach den jeweiligen Vorgaben durchführt. POSIMIS nimmt daher ausschließlich die Eintragung vor und leistet keine Gewähr dafür, dass der AG mit der Suchmaschine auch gefunden wird. 14. Zahlungsverkehr Beinhaltet ein von uns erarbeitetes Projekt die Abwicklung eines Zahlungsverkehrs (insbesondere e-commerce), so wird POSIMIS die diesbezüglichen technischen Vorgaben dem Stand der Technik entsprechend einrichten. Eine darüber hinausgehende Gewähr kann nicht gegeben werden. Insbesondere entfällt jedwede Haftung bei rechtswidrigen Handlungen Dritter. Auch diesbezüglich kommen POSIMIS und der AG überein, dass Fehler der Software nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung ist daher auf die Herstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Software beschränkt. Schadenersatz wird – Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – ausgeschlossen. 15. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtwahl POSIMIS ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Partner und andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen und selbigen die hiefür erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen (insbes. Daten zu überlassen, also bei ihrer Datenanwendung Dienstleister in Anspruch zu nehmen), POSIMIS wird allerdings die von ihr in der Vereinbarung/diesen AGB übernommenen Geheimhaltungsverpflichtungen an die Dritten überbinden und jene Dritten zur Geheimhaltung verpflichten.
Die Nutzung der POSIMIS-Dienstleistungen durch Dritte sowie die unentgeltliche Weitergabe von POSIMIS-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von POSIMIS. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber POSIMIS. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten. Für Schäden, die durch die mangelhafte Geheimhaltung des Passwortes durch den Auftraggeber entstehen, haftet dieser. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in einer widmungsfremden Nutzung des von POSIMIS betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt POSIMIS zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfanges und Behebung des Schadens auf dem System von POSIMIS und anderen betroffenen Systemen. Außerdem ist POSIMIS berechtigt, gespeicherte E-Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers gegebenenfalls zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung von Internet Netzwerkdienstleistungen bestimmte Normen, wie die Nettiquette, einzuhalten. Ein Verstoß berechtigt POSIMIS zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird.
Der AG erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur e-mail Werbung durch POSIMIS. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der AG und POSIMIS vereinbaren 4020 Linz als Erfüllungsort, ferner wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
|