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Was ist die Robinson Liste?
§ 7 E-Commerce-Gesetz (ECG) verpflichtet die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH dazu, eine Liste zu führen, in die sich Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die keine unaufgeforderte E-Mailwerbung mehr erhalten möchten. Diensteanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, müssen diese Liste beachten.
Wie kann ich mich in die Robinson Liste eintragen lassen?
Senden Sie eine E-Mail, bei der die einzutragende E-Mail-Adresse als Absender aufscheint, an eintragen@ecg.rtr.at. Sie erhalten kurz darauf eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung aufgefordert werden. Wenn Sie diese E-Mail beantworten, wird Ihre E-Mail-Adresse eingetragen. Wie kann ich als Newsletterversender die Liste abrufen?
Senden Sie ein firmenmäßig gezeichnetes Fax an die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (+43/1/58058-9191). Die RTR-GmbH hat ein Musterformular für ein solches Fax aufgelegt (siehe unten).
Robinson Listen werden oftmals nicht beachtet, was dann zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Einige findige Rechtsanwälte haben das lukrative Feld der Abmahnungen entdeckt. Die Rechtsanwälte schicken meist gleich Abmahnungen in der Höhe von € 400.- bis € 600,- pro "Vergehen" an die Newsletterversender. Nicht betroffen sind natürlich von Ihren Kunden schriftlich oder auf Ihrer Website bestellte Newsletter.
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